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01.04.2003 | Monatlicher Verdienst zwischen 400,01 und 800 Euro

Was Sie bei der Gleitzone wissen müssen

Neu geschaffen ist der Niedriglohnbereich bei einem monatlichen Verdienst zwischen 400,01 und 800 Euro. In dieser Gleitzone steigen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nur schrittweise an. Sie als Arbeitgeber zahlen volle Sozialbeiträge. Die Gleitzone gilt nicht, wenn die Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt wird. Das Arbeitsentgelt wird über eine Lohnsteuerkarte versteuert (eine Pauschalbesteuerung ist nicht möglich).

Komplizierte Berechnung

Über die Berechnung des Arbeitnehmeranteils bestehen noch Unklarheiten. Die von uns in der Februar-Ausgabe vorgestellte Methode entspricht dem Gesetzeswortlaut und wurde uns inzwischen auch von der Bundesknappschaft bestätigt. Danach errechnet sich die ermäßigte Bemessungsgrundlage für 2003 wie folgt: 239,80 + [1,4005 x (Arbeitsentgelt ./. 400)]

Von dieser ermäßigten Bemessungsgrundlage wird der Gesamtsozialversicherungsbeitrag (abhängig vom Krankenversicherungssatz) ermittelt und zwischen Ihnen und Ihrem Mitarbeiter aufgeteilt. Dabei müssen Sie die auf das Brutto-Entgelt entfallenden Sozialversicherungsbeiträge leisten. Ihr Mitarbeiter zahlt die Differenz zum ermittelten Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Beiträge müssen wie bisher in der Summe an die Krankenversicherung überwiesen werden.

Unser Service: Um Ihnen die Berechnung bei den Sozialabgaben zu erleichtern, haben wir ein Berechnungsprogramm entwickelt. Sie finden es im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen" .

Die Sozialabgaben ermitteln Sie, indem Sie den Krankenversicherungssatz (Zeile 2) und den monatlichen Verdienst (Zeile 3) eingeben.

Wichtig: Eine Beschäftigung knapp über 400 Euro bringt den vollen Krankenversicherungsschutz. In der Rentenversicherung kann der Mitarbeiter aufstocken, um volle Ansprüche zu erwerben.