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01.04.2003 | Minijobs

Ergänzungen in Sachen Minijobs

Die Entwicklungen bei den Minijobs erfordern folgende Ergänzungen:

1. Für die Meldungen und den Einzug der Pauschalbeiträge für die Minijobber ist die "Minijob-Zentrale" zuständig. Sie ist zu erreichen unter: Bundesknappschaft, Minijob-Zentrale, 45115 Essen; Telefon: 0 80 00 / 20 05 04; Fax: 02 01/ 3 84 97 97 97; E-Mail: minijob@minijob-zentrale.de; Internet www.minijob-zentrale.de .
2. Arbeitgeber zahlen für geringfügig entlohnte Beschäftigte (bis 400 Euro) pauschale Abgaben für Sozialversicherung und Steuern (25 Prozent bzw. 12 Prozent). Dazu kommen bei Arbeitgebern mit bis zu 30 Mitarbeitern noch die U1- und U2-Umlage mit 1,2 bzw. 0,1 Prozent zur Sicherung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bei Mutterschaft. Beachten Sie: Die Umlagen müssen auch private Arbeitgeber zahlen, die eine Haushaltshilfe anstellen.
Quelle: Ausgabe 04 / 2003 | Seite 3 | ID 96982