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19.12.2008 | LV-Finanzierung

Werbungskosten bei Darlehensaufnahme durch Ehegatten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich jetzt mit der Frage beschäftigt, ob ein Steuerzahler den Zinsaufwand für eine von ihm abgeschlossene, kreditfinanzierte Rentenversicherung als Werbungskosten abziehen darf, wenn der Ehegatte  

  • ein Darlehen aufgenommen,
  • es dem Steuerzahler zum Erwerb einer Rentenversicherung gegen eine einmalige Zahlung zur Verfügung gestellt und
  • auch gegenüber der Bank die Schuldzinsen getragen hat.

Antwort des BFH: Der Steuerzahler darf die Schuldzinsen steuermindernd abziehen, wenn er im Innenverhältnis zum Ehegatten verpflichtet ist, den Ehegatten von der Verpflichtung zur Zins- und Tilgungszahlung für den Kredit freizustellen. Für den Steuerabzug ist es erforderlich, dass der Ehegatte tatsächlich rechtliche Ansprüche gegen den Steuerzahler hat. Rein hypothetische Rechtsansprüche genügen nicht, so der BFH! Ob das der Fall war, muss das Finanzgericht jetzt prüfen. (Urteil vom 25.6.2008, Az: X R 36/05) (Abruf-Nr. 083454)  

Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 3 | ID 123418