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04.01.2010 | Lohnsteuer

Neue Sachbezugswerte für Verpflegung seit 1. Januar 2010

Am 1. Januar 2010 sind die Sachbezugswerte für Verpflegung von 210 Euro auf 215 Euro getiegen. Die Sachbezugswerte für die Unterkunft bleiben unverändert. Der monatliche Gesamtsachbezug (Vollverpflegung und Unterkunft) beträgt 2010 somit 419 Euro (Zweite Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung; Abruf-Nr. 093502).  

Unser Service: Ausführliche Tabellen finden Sie wie immer in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen“ - Stichwort: „Lohnsteuer“.  

Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 1 | ID 132535