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25.09.2009 | Künstlersozialabgabe

Beitragssatz sinkt 2010 auf 3,9 Prozent

Lassen Sie Ihre Werbung oder Ihren Internet-Auftritt von einem freiberuflichen Grafiker, Webdesigner oder Werbetexter gestalten, müssen Sie die Künstlersozialabgabe abführen. Sie beträgt ab 1. Januar 2010 nur noch 3,9 Prozent statt bisher 4,4 Prozent. Grund für die Beitragssenkung dürfte das erhöhte Aufkommen sein. Denn seit 1. Juli 2007 prüfen die Rentenversicherungsträger die Abgabepflicht der Unternehmen.  

Unser Tipp: Bei „myIWW“(www.iww.de) finden Sie einen ausführlichen Beitrag zur Künstlersozialabgabe unter der Abruf-Nr. 073656. Der Fragebogen steht im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen“ - Stichwort: „Künstlersozialabgabe“ bereit. (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2010) (Abruf-Nr. 092879)  

Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 3 | ID 130286