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01.03.2006 | Kreditvermittlung

Sind die Provisionen selbstständiger Kreditvermittler umsatzsteuerfrei?

Das Finanzgericht (FG) Brandenburg hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob Provisionen umsatzsteuerfrei sind, die ein selbstständiger Kreditvermittler von einer Finanzdienstleistungsgesellschaft dafür erhält, dass er einen Kreditvertrag zwischen Kunden und Bank vermittelt.

Der zu Grunde liegende Fall

Der Betroffene war als selbstständiger Kreditvermittler für eine Finanzdienstleistungsgesellschaft tätig. Er nahm Kontakt mit Kreditinteressenten auf und unterbreitete ihnen ein Angebot, das die Finanzdienstleistungsgesellschaft zuvor mit einer Bank ausgehandelt hatte. Für jeden Abschluss eines Kreditvertrags erhielt der Vermittler eine Provision von der Finanzdienstleistungsgesellschaft.

Sein Finanzamt hielt die Provisionen für umsatzsteuerpflichtig. Begründung: Provisionen für die Vermittlung von Krediten seien nur steuerfrei, wenn der Kreditvermittler mit dem Kreditnehmer oder der Bank einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen habe. Hieran fehle es im vorliegenden Fall.

Auf die Klage des Kreditvermittlers hin setzte das FG das Verfahren aus. Es legte dem EuGH die Frage vor, ob diese Provisionen nach Europarecht umsatzsteuerfrei sind (Beschluss vom 23.11.2005, Az: 1 K 692/05; Abruf-Nr.  060137 ).

Die Entscheidung des Gerichts

Europarechtskonform auszulegen sei der hier einschlägige §  4 Nummer 8a Umsatzsteuergesetz, wonach Provisionen für die Vermittlung von Krediten steuerfrei sind:

  • Für die Steuerfreiheit sei entscheidend, dass der Kreditvermittler - wie hier - tatsächlich eine Vermittlungstätigkeit ausgeübt habe, indem er dem Kreditnehmer die Gelegenheit zum Abschluss eines Kreditvertrags nachgewiesen habe.