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01.10.2006 | Kreditfinanziertes Kombi-Renten-Modell

Kreditvermittlungsgebühr bei "Kombi-Rente" ist umsatzsteuerfrei

von Diplom-Finanzwirt Hermann Kahlen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Senden/Westfalen

Die Versuche der Finanzverwaltung, Entgelte für Vermittlungsleistungen selbstständiger Vermittler der Umsatzsteuer zu unterwerfen, reißen nicht ab. Der aktuelle Versuch: Kreditvermittlungsgebühren im Zusammenhang mit der Vermittlung einer "kreditfinanzierten Kombi-Rente" mittels Computeranalyse sollen umsatzsteuerpflichtig sein, weil letztlich ein Steuerspar-Modell vermittelt werde.

Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg hat erfreulicherweise zu Gunsten des Vermittlers entschieden. Wir stellen Ihnen das Urteil vor und geben Ihnen Hinweise für die Praxis.

Der zu Grunde liegende Fall

Im Urteilsfall ging es um Gebühren für die Vermittlung eines Produkts, das sich aus folgenden "Modulen" zusammensetzte:

  • Vermittlung einer sofort beginnenden Rentenversicherung gegen Einmalzahlung mit lebenslanger Rente ab Vertragsbeginn
  • Vermittlung eines Darlehens zur Finanzierung der Einmalzahlung
  • Vermittlung eines Aktien-Investment-Sparplans zur Ansparung der Rückzahlungsmittel für das Darlehen