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02.10.2008 | Krankenversicherung

Krankengeldanspruch für Selbstständige in der GKV

Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbstständige aufgepasst! Zum 1. Januar 2009 fällt der Krankengeldanspruch für „hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige“ weg (§ 44 Absatz 2 Sozialgesetzbuch [SGB] V), die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind. So sieht es das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) vor. Folge:  

  • Die betroffenen Personen zahlen dann den bundesweit einheitlichen, ermäßigten Beitragssatz.
  • Ein Wahltarif wird den Krankengeldanspruch abdecken, den die Krankenkassen anbieten müssen (§?53 Absatz 6 SGB V).

Unser Tipp: Für Sie oder Ihre betroffenen Kunden heißt das, den Absicherungsbedarf zu überprüfen. Ermitteln Sie, ob eine private Krankengeldabsicherung oder möglicherweise sogar ein Wechsel in einen privaten Krankenvollversicherungs-Tarif sinnvoll ist. Weisen Sie Ihre Kunden auf die Leistungsreduzierung hin.  

Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 1 | ID 121828