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22.02.2008 | Krankenversicherung

Beitragspflicht von Kapitalleistungen – BSG „hat fertig“

Das Bundessozialgericht (BSG) hat wie erwartet auch die letzten noch anhängigen Verfahren gegen die Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung negativ entschieden. Das BSG hat in seiner gesamten Rechtsprechung nicht zwischen den verschiedenen Fallkonstellationen unterschieden (insgesamt gab es sieben Fallgruppen, Ausgabe 12/2006, Seite 6). Der Sozialverband VdK lässt deshalb jetzt mit nur einer Verfassungsbeschwerde (Az: 1 BvR 1924/07) die Beitragspflicht von Einmalzahlungen vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüfen.  

Beachten Sie: Noch ist unklar, ob das BVerfG die Beschwerde zur Entscheidung annimmt. (Urteile vom 25.4.2007, Az: B 12 KR 25/05 R und Az: B 12 KR 26/05 R) (Abruf-Nrn. 080119 und 080120)  

Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 1 | ID 117644