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02.09.2010 | Kfz-Versicherung

Vollkaskoversicherer bei BAK von 1,67 ‰ leistungsfrei

Der Vollkaskoversicherer ist vollständig leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant einen Unfall mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,67 Promille verursacht hat. Angesichts der Schwere des Verstoßes ist die völlige Leistungsfreiheit des Versicherers angemessen. Denn das Führen des Fahrzeugs stellt im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit (bei BAK von über 1,1 Promille) einen besonders schwerwiegenden grob fahrlässigen Pflichtverstoß dar, so das Landgericht Münster (Urteil vom 24.9.2009, Az: 15 O 275/09; Abruf-Nr. 102504). Der Versicherer muss dem Versicherungsnehmer nicht, wie von ihm gefordert, 50 Prozent des Schadens ersetzen.  

Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 3 | ID 138215