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01.02.2004 | Kfz-Kosten

Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen

Künftig können auch Einnahmen-Überschuss-Rechner gewillkürtes Betriebsvermögen (betriebliche Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent) bilden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt eine entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt bestätigt. Sehen Sie dazu auch unseren Beitrag in der Ausgabe 11/2003, Seite 19.

Im Urteilsfall hatte eine Zahnärztin die Kosten für ihren zu zehn Prozent betrieblich genutzten Pkw in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht. Den Wert der privaten Nutzung ermittelte sie nach der Ein-Prozent-Regelung. Das Finanzamt wollte nur zehn Prozent der Kosten als Betriebsausgaben anerkennen. Der BFH gab der Zahnärztin Recht.

Beachten Sie: Die Entscheidung birgt auch Gefahren. Wird zum Beispiel der Agentur-Pkw später aus dem Betriebsvermögen veräußert, muss der Veräußerungsgewinn versteuert werden. In einer der nächsten Ausgaben werden wir Sie daher ausführlich über die Auswirkungen der BFH-Entscheidung informieren.
(Urteil vom 2.10.2003, Az: IV R 13/03; Abruf-Nr.  032752 )

Quelle: Ausgabe 02 / 2004 | Seite 2 | ID 97113