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01.01.2004 | Kapitalanlagen

Sparer-Freibetrag retten durch eindeutige Entnahme

Wenn eine Festgeldanlage mit betrieblichen Mitteln gekauft wurde, sind die Zinsen daraus grundsätzlich Betriebseinnahmen. Der Sparer-Freibetrag ist nicht anwendbar. Um den Sparer-Freibetrag zu nutzen, muss die Geldanlage eindeutig aus dem Betriebsvermögen entnommen und ins Privatvermögen übernommen werden.

Wichtig: Es reicht nicht, das Geld lediglich vom betrieblichen Geschäftskonto auf ein Unterkonto zu diesem Geschäftskonto zu buchen, von dort aus als Festgeld anzulegen und nach Ende der Laufzeit das Kapital samt Zinsen wieder auf dem betrieblichen Geschäftskonto gutschreiben zu lassen. Eine endgültige Trennung vom Betriebsvermögen wird damit nicht herbeigeführt, entschied der Bundesfinanzhof.

Unser Tipp: Entnehmen Sie die Überschüsse vom Betriebskonto auf ein eindeutiges Privatkonto und legen Sie von dort aus das Geld an. Lassen Sie außerdem die Anlage samt Zinsen auch wieder auf dem Privatkonto gutschreiben. Bei Bedarf können Sie ja vom Privatkonto jederzeit Einlagen auf das Betriebskonto vornehmen.
(Urteil vom 11.12.2002, Az: XI R 48/00; Abruf-Nr.  031711 )

Quelle: Ausgabe 01 / 2004 | Seite 3 | ID 97099