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01.07.2007 | Kapitalanlagen

Down-Rating-Anleihe: Veräußerungsgewinne nicht steuerbar

Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von zum Privatvermögen gehörenden Down-Rating-Anleihen sind nicht nach §  20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Einkommensteuergesetz (Marktrendite) steuerbar. Dies ist das Resümee einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs:

Nur wenn beim Verkauf oder dem Auslaufen der Anlage nicht ohne größeren Aufwand ermittelt werden kann, wie viel vom Verkaufserlös auf einen (nach Ablauf der Spekulationsfrist grundsätzlich nicht steuerbaren) Kursgewinn, wie viel auf einen Zinsanteil und wie viel auf die Anlage selbst entfällt, liege eine Finanzinnovation vor. Und nur dann komme die Besteuerung nach der Marktrendite zur Anwendung.

Sind der steuerpflichtige Zinsertrag und der steuerfreie Kursgewinn wie im Urteilsfall eindeutig abgrenz- und bestimmbar, sei die Vorschrift zur Besteuerung der Marktrendite nicht anwendbar.

(Urteil vom 13.12.2006, Az: VIII R 6/05; Abruf-Nr.  071293 )

Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 4 | ID 111102