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29.01.2009 | „Jahressteuergesetz 2009“

Wichtige Neuregelungen
für Versicherungsvermittler

von Diplom-Finanzwirt und Steuerexperte Robert Kracht, Bonn

Das umfangreiche „Jahressteuergesetz 2009“ bringt eine Reihe von Neuregelungen, die für Sie und Ihre Tätigkeit von besonderer Bedeutung sind.  

Altersvorsorge

Bei der Altersvorsorge gibt es vier Aspekte, die Sie unbedingt kennen sollten:  

 

  • Für „Rürup-Sparverträge“ wird ein Zertifizierungsverfahren eingeführt. Damit wird wie bereits bei den „Riester-Renten“ auf Basis eines Vertragsmusters geprüft und bindend festgelegt, ob Vorsorgeprodukte die Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 Nummer 2b Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllen und anzuerkennen sind. Der bis jetzt erforderliche Einzelnachweis für jeden Sparer gegenüber seinem Finanzamt entfällt dann ab 2010.

 

  • Der Kreis der „Riester-Förderberechtigten“ wird ab dem 1. Juli 2008 um bisher pflichtversicherte Landwirte bei Erwerbsminderung erweitert (§ 10a EStG).

 

  • Dem Sparer erstattete Abschluss- und Vertriebskosten eines steuerlich geförderten privaten Altersvorsorgevertrags, etwa durch den Fondsvermittler, gelten als steuerpflichtige Leistung (§ 22 Nummer 5 Satz 6 EStG).

 

  • Im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen („Riester-Rente“) oder Verträgen der Basisversorgung („Rürup-Rente“) kommt es teilweise zu Umschichtungen zwischen verschiedenen Fonds während der Vertragslaufzeit. Ein dabei erzielter Gewinn aus der Rückgabe der Investmentanteile ist steuerfrei (§ 8 Absatz 5 Investmentsteuergesetz).

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