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01.10.2004 | Hartz IV und Arbeitslosengeld II

Vermögen muss verwertet werden - Gestaltungshinweise für Betroffene

Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt - mit Auswirkungen für das Vermögen Betroffener. Nachfolgend sagen wir Ihnen, was in Zukunft gilt und wie Ihre Kunden ihr Vermögen vor dem staatlichen Zugriff retten könne

Der Arbeitsuchende hat in Zukunft nur noch Anspruch auf "pauschalierte Regelleistungen". Die Regelleistungen umfassen laufende und - soweit pauschalierbar - einmalige Bedarfe. Zudem wird die Anrechnung von eigenem, Partnereinkommen und Vermögen deutlich verschärft.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben hilfebedürftige erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren und die Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (Ehegatten, Lebenspartner, Partner, minderjährige, unverheiratete Kinder).

Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann

  • durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
  • aus dem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen.