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01.08.2006 | Gesundheitsreform

Geplante Änderungen bei der PKV

Die Bundesregierung hat am 12. Juli 2006 den "Eckpunkten" zur Gesundheitsreform 2006 (Abruf-Nr.  062071 ) zugestimmt. Die geplanten Auswirkungen auf die private Krankenversicherung (PKV) stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

Basistarif mit Kontrahierungszwang

Künftig müssen die PKV und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen Basistarif anbieten, der dem Leistungsumfang der GKV entspricht. Für diesen Tarif soll ein Kontrahierungszwang bestehen, der die Versicherer auch zur Aufnahme schlechter Risiken verpflichtet. Auf eine Risikoprüfung soll verzichtet werden, ebenso auf Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse. Auch hier soll eine Alterungsrückstellung gebildet werden.

Künftig sollen alle Personen krankenversichert sein. Früher bereits privat Krankenversicherte sollen die Möglichkeit erhalten, der PKV wieder beizutreten, allerdings im Basistarif.

Erschwerter Neuzugang

Die PKV soll als Vollversicherer im Markt bleiben. Sprengstoff enthält Ziffer 16. Sie erschwert den Neuzugang zur PKV.

Ziffer 16

"Der Wechsel freiwillig versicherter Arbeitnehmer von der GKV zur PKV ist ab dem Stichtag 3. Juli 2006 dann möglich, wenn in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird."

Wichtig: Offenbar will der Gesetzgeber den Stichtag 3. Juli 2006 ohne eine Übergangsfrist übernehmen. Unklar bleibt gegenwärtig, was mit Versicherungsnehmern geschieht, die von Juli 2006 bis zur Verabschiedung des Gesetzes in die PKV gewechselt sind, ohne die Voraussetzungen nach neuer Rechtslage zu erfüllen.

Portabilität der Alterungsrückstellung

Bei einem Wechsel der PKV soll die individuelle Alterungsrückstellung auf die neue PKV übertragen werden (Portabilität). Dasselbe soll auch bei einem Systemwechsel von PKV zur GKV gelten. In welchen "Topf" die Alterungsrückstellung fließen soll, bleibt in den Regierungsvorschlägen offen.

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