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01.07.2006 | Gesetzesänderungen

Das "Streichkonzert" für 2007 steht!

Die Koalition macht Ernst. Mit dem "Steueränderungsgesetz 2007" plant die Koalition, eine ganze Reihe von Freibeträgen zu kürzen und Steuervergünstigungen zu streichen (Gesetzesentwurf unter der Abruf-Nr.  061377 ). Folgendes ist geplant:

  • Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag soll es nur noch für Kinder unter 25 Jahre geben. Betroffen sind Kinder ab dem Jahrgang 1982.
  • Der Sparerfreibetrag soll bei Ledigen auf 750 Euro, bei zusammen veranlagten Ehepaaren auf 1.500 Euro abgeschmolzen werden.
  • Die Entfernungspauschale soll es nur noch für Entfernungen über 20 km geben.
  • Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sollen nur noch abgezogen werden können, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.
  • Einführung einer "Reichensteuer": Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro (Ledige) bzw. 500.000 Euro (Ehepaare) soll der Spitzensteuersatz 45 Prozent (bisher 42 Prozent) betragen. Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft) sollen bis zur geplanten Unternehmenssteuerreform verschont bleiben.