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27.07.2009 | Gesetzesänderungen

Bürgerentlastungsgesetz bringt zahlreiche Änderungen

Am 10. Juli 2009 hat der Bundesrat dem „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ zugestimmt (Abruf-Nr. 092204). In dem Gesetz sind eine Reihe von Änderungen aus den verschiedensten Bereichen enthalten. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten kurz vor:  

  • Abzug von Versicherungsbeiträgen: Ab 2010 können Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in größerem Umfang als bislang steuermindernd abgezogen werden. Das gilt aber nicht für Beitragsanteile für Komfortleistungen (zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer). Die neuen Abzugsmöglichkeiten stellen wir Ihnen in einer der nächsten Ausgaben ausführlich vor.
  • Einkommensgrenze beim Kindergeld: Die Höchstgrenze für Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder in Berufsausbildung wurde an den ab 2010 geltenden steuerlichen Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro angepasst. Für 2009 bleibt es weiter bei 7.680 Euro.
  • Höchstbetrag bei Unterhaltsleistungen: Der maximal abzugsfähige Betrag für Unterhaltsleistungen steigt ab 2010 ebenfalls auf 8.004 Euro (§ 33a Einkommensteuergesetz).
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 1 | ID 128631