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28.04.2008 | Fristlose Kündigung

Umwandlung des Einzelunternehmens in GmbH – Versicherer darf kündigen

von Rechtsanwalt Jens Vogelsang, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Kanzlei am Ärztehaus, Büro Münster

Die Umwandlung einer als Einzelunternehmen betriebenen Versicherungsagentur in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann den Versicherer zur außerordentlichen Kündigung des Agenturvertrags berechtigen. Dies zeigt ein Fall, den das Landgericht (LG) Göttingen entschieden und das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig bestätigt hat.  

Der zugrunde liegende Fall

Im Jahr 2000 schloss der Vertreter als Einzelkaufmann mit einem Versicherer einen Agenturvertrag über die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen gegen Provision. Um sein persönliches Haftungsrisiko zu reduzieren, teilte der Vertreter dem Versicherer fünf Jahre später mit, dass er seine Einzelfirma in eine GmbH umwandeln wolle.  

Mit der Umwandlung war der Versicherer jedoch nicht einverstanden. Er schlug dem Vertreter stattdessen vor, eine Untervertreter-GmbH zu gründen. Obwohl man sich nicht einigte, veranlasste der Vertreter die Umwandlung in eine GmbH.  

 

Nachtrag zum Agenturvertrag

In einem Nachtrag zum Agenturvertrag verlangte der Versicherer daraufhin besondere Regelungen zur  

  • persönlichen Haftung des Vertreters und
  • Einflussnahme auf die Geschäftsführung der GmbH.

 

Eine Einigung scheiterte, weil der Vertreter wesentliche Änderungen und Streichungen vornahm. Daraufhin kündigte der Versicherer den Agenturvertrag im Jahr 2006 fristlos. Der Vertreter meinte, die Kündigung sei unwirksam, und klagte auf Fortbestand des Vertrags.