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01.11.2004 | Finanzierung

Wann ist ein Darlehen persönlich ausgehandelt?

Ein Treuhänder wird oft eingeschaltet, um die Darlehensbedingungen mit den Banken auszuhandeln und den Vertragsschluss im Namen des Darlehensnehmers herbeizuführen. Was aber ist, wenn der Darlehensnehmer danach mit der Bank persönlich Kontakt aufnimmt und zeitnah wesentliche Änderungen erreicht? In diesem Fall schließt der Darlehensnehmer persönlich mit der Bank den Darlehensvertrag, so das Oberlandesgericht (OLG) Celle. Begründung: Die "Essentialia" seien persönlich ausgehandelt.

In dem Entscheidungsfall waren die Darlehensnehmer nicht mit den vom Treuhänder ausgehandelten Vertragsbedingungen einverstanden. Sie baten die Bank um Änderung des Zinssatzes und der Zinsbindungsfrist. Die Bank entsprach dem. Folglich konnten sich die Darlehensnehmer später nicht mehr darauf berufen, sie seien bei Vertragsschluss durch einen vollmachtlosen Vertreter (Treuhänder) vertreten worden. Konsequenz: Der Darlehensvertrag war wirksam. (Urteil vom 7.7.2004, Az: 3 U 22/04; Abruf-Nr.  042027 )

Quelle: Ausgabe 11 / 2004 | Seite 2 | ID 97250