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01.09.2004 | Finanzdienstleistungen

So wehren Sie sich gegen vorenthaltene Provisionen

Man kann ja nie wissen, ob die Provisionsabrechnung stimmt. Die Frage, ob ja oder nein, soll nach dem Willen des Gesetzes ihre Antwort durch den Buchauszug gemäß Â§  87c Handelsgesetzbuch (HGB) finden. Dem Inhalt des Buchauszugs besonderes Augenmerk zu widmen, kann sich bezahlt machen, wenn Sie als selbstständiger Vertreter auch Finanzdienstgeschäfte vermitteln. Denn Unzulänglichkeiten der Versicherer sind hier an der Tagesordnung.

Das Instrument "Buchauszug"

Zum Verständnis gilt es, Folgendes zum Buchauszug vorauszuschicken: Der Buchauszug ist nicht lediglich dazu da zu prüfen, ob die erteilten Provisionsabrechnungen rein rechnerisch richtig sind. Er soll dem Vertreter vielmehr auch ermöglichen zu kontrollieren, inwieweit überhaupt Provisionsansprüche für ihn bestehen. Es geht also auch um die Vollständigkeit der Provisionserfassung.

Wichtig: Über Jahre fallen viele provisionspflichtige Geschäfte durch den Rost. Vielen Vertretern ist dies nicht bewusst.

Gründe für diese Misere?

Wie kommt es zu dieser Misere? Es gibt zwei Gründe:

  • Die Vertreter durchschauen nicht die maßgeblichen gesetzlichen Provisionsgrundlagen des Warenvertreters.
  • Der Horizont des die Provision schuldigen Versicherers reicht in aller Regel nicht über das Provisionsrecht der Versicherungsvermittler hinaus. Er kann mit den Provisionsregelungen für Warenvertreter nicht "umgehen". Weiß er ausnahmsweise Bescheid, wird er ungefragt nicht seine Kenntnis offenbaren.
    Warenvertreter-Recht ist einschlägig