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29.04.2011 | Familienverträge

Steuerbegünstigte Vermögensübergabe: Neue BFH-Urteile

Eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen innerhalb der Familie ist nicht mehr steuerbegünstigt, wenn der Übernehmer das übernommene Vermögen verkauft und die Mittel aus dem Verkauf unentgeltlich einem Unternehmen des Ehegatten oder einer anderen Person zur Verfügung stellt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt (Urteil vom 8.12.2010, Az: X R 35/10; Abruf-Nr. 111074). Dann darf der Übernehmer die weiter von ihm an den Übergeber gezahlten Versorgungsleistungen nicht mehr als Sonderausgaben abziehen. Umgekehrt muss der Übergeber aber die erhaltenen Versorgungsleistungen nicht mehr versteuern.  

Beachten Sie: Steuerschädlich ist es auch, wenn der Übernehmer das übernommene Vermögen „umschichtet“ und die Nettoerträge nicht mehr ausreichen, um daraus die zugesagten Versorgungsleistungen zu bestreiten (BFH, Urteil vom 18.8.2010, Az: X R 55/09; Abruf-Nr. 110459).  

Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 3 | ID 144500