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01.03.2004 | Der Entwurf zum Alterseinkünftegesetz liegt vor

Das sind die neun wichtigsten Punkte!

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) verabschiedet. Das Gesetz regelt die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu. Es soll zum 1. Januar 2005 in Kraft treten, muss vorher jedoch noch die parlamentarischen Hürden nehmen.

Was sich ändern soll, haben wir nachfolgend für Sie in neun Punkten zusammengefasst. Vorab jedoch ein kurzer Hinweis, warum die Neuregelung notwendig geworden ist.

Hintergrund der Neuregelung

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2002 entschieden: Die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht mit dem Gleichheitssatz vereinbar (Urteil vom 6.3.2002, Az: 2 BvL 17/99; Abruf-Nr.  020306 ). In diesem Urteil hat das Gericht den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Mit dem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung dieser Pflicht nach.

Der Inhalt des Alterseinkünftegesetzes im Überblick

Die wichtigsten Regelungen des Alterseinkünftegesetzes lassen sich in den neun folgenden Punkten zusammenfassen:

1. Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezüge werden schrittweise nachgelagert besteuert. Altersvorsorgebeiträge werden steuerlich entlastet und die darauf beruhenden Renten stärker besteuert.

2. Altersvorsorge- und sonstige Vorsorgeaufwendungen

Als Sonderausgaben beschränkt abziehbar werden die Beiträge zu Leibrentenversicherungen sein, bei denen die erworbenen Anwartschaften nicht beleihbar, vererblich, veräußerlich, übertragbar oder kapitalisierbar sind. Das betrifft gesetzliche Rentenversicherungen, berufsständische Versorgungen und neu zu entwickelnde private kapitalgedeckte Leibrentenversicherungen. In der Endstufe können bis zu 20.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar sein.