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01.12.2007 | Bilanz

Sammelbuchung bei Rücklage ausreichend

Wer eine Ansparrücklage bildet, muss dafür sorgen, dass sie in der Buchführung nachvollziehbar ist. Es reicht allerdings, wenn eine Sammelbuchung für die einzelnen Wirtschaftsgüter vorgenommen wird, für die eine Ansparrücklage bzw. ein Investitionsabzugsbetrag angesetzt werden soll. Die Finanzverwaltung darf nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Schleswig-Holstein die Rücklage nicht mit der Begründung aberkennen, für jedes einzelne Wirtschaftsgut hätte die Rücklage getrennt gebucht werden müssen. Mit seiner rechtskräftigen Entscheidung widerspricht das FG der Finanzverwaltung (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 25.2.2004, Az: IV A 6 – S 2183b – 1/04).  

Beachten Sie: Das Urteil hat nur für die Vergangenheit Bedeutung. Ab 1. Januar 2007 wird die Ansparrücklage durch den Investitionsabzugsbetrag abgelöst, der außerbilanziell abgezogen wird und sich daher nicht mehr in der Buchhaltung niederschlägt (Ausgabe 11/2007, Seite 15 bis 20). Es reicht ein Tableau mit den voraussichtlichen Investitionen unter Angabe der Wirtschaftsgüter und der voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten. (Urteil vom 30.11.2006, Az: 5 K 208/06) (Abruf-Nr. 073362)  

Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 2 | ID 116088