Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

27.03.2009 | Beendigung des Agenturvertrags

Umfang der zulässigen Nutzung
von Kundenunterlagen und Akquisedaten

von RA Lutz Eggebrecht Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht,
Ossenforth & Kollegen, München

In der anwaltlichen Beratungspraxis stellen Versicherungsvertreter bei Beendigung des Agenturvertrags stets folgende Fragen: Welche Unterlagen und Daten muss ich zurückgeben? Welche darf ich weiterhin, gegebenenfalls auch für Konkurrenzunternehmen, nutzen?  

 

Für die Beantwortung dieser Fragen kommt es darauf an, ob es sich um  

  • Daten und Unterlagen handelt, die Sie vom Versicherer erhalten haben, oder
  • persönliche Akquisedaten und Unterlagen handelt, die Sie vom Kunden erhalten haben.

Daten und Unterlagen des bisherigen Versicherers

1. Herausgabe von Unterlagen

Sie müssen die Unterlagen, die dem Versicherer gehören, bei Beendigung des Agenturvertrags oder - sofern dies ausdrücklich vertraglich geregelt ist - bei Freistellung an den Versicherer herausgeben.  

 

Das sind zum Beispiel Kundenlisten, Vertragsübersichten, Verkaufsmaterial, Werbeunterlagen, überlassene Korrespondenz, Abschriften von Versicherungsverträgen und die EDV, wie Hard- und Software, die Sie vom Versicherer zu Beginn oder während der Dauer des Agenturvertrags erhalten haben.