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01.05.2006 | Ausgleichsanspruch

Wem steht in der Untervertreter-GmbH der Ausgleich zu?

Agenturen in der Rechtsform der GmbH sind sehr selten. Doch gelegentlich gibt es sie, wie ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen zeigt. Tenor: Hat der Hauptagent mit der GmbH im Untervertreter-Vertrag geregelt, dass der GmbH als "Entgelt" 95 Prozent der Provision zusteht, die der Hauptagent vom Versicherer erhält, zählt auch der Ausgleichsanspruch des Hauptagenten dazu. Folge: Der Ausgleichsanspruch steht der GmbH anteilig zu - und ist letztlich von dieser zu versteuern. (Urteil vom 18.11.2004, Az: 6 K 350/02; Abruf-Nr.  061060 )

Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 1 | ID 97522