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01.10.2006 | Ausgleichsanspruch

Ist die "Fünftel-Regelung" verfassungsgemäß?

Die "Fünftel-Regelung" ist nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Münster für das Jahr 2000 verfassungskonform. Es wies die Klage eines Versicherungskaufmanns ab, der im September 2000 seine mehr als 30-jährige Tätigkeit aufgegeben hatte. Seine Ausgleichszahlung von 228.205 DM war nach der seit 1999 geltenden "Fünftel-Regelung" besteuert worden - und nicht mehr nach dem bis 1998 geltenden günstigeren halben Steuersatz.

Unser Tipp: Versicherungskaufleute mit einer Vertretertätigkeit vor 1999 sollten ihren Bescheid mit dem nach der "Fünftel-Regelung" besteuerten Ausgleichsanspruch durch einen Einspruch offen halten. Dabei sollten sie sich auf die beiden beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionen (Az: XI R 86/03 und X R 22/06) berufen. (Urteil vom 26.1.2006, Az: 8 K 2472/03 E; Abruf-Nr.  061917 )

Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 1 | ID 97607