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01.08.2006 | Ausgleichsanspruch

Halber Steuersatz auch nach 1998?

Noch besteht ein Fünkchen Hoffnung, dass Sie auch nach 1998 gezahlte Ausgleichszahlungen nur mit dem halben Steuersatz versteuern müssen. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss über das Verfahren eines Handelsvertreters entscheiden. Sein in 1999 gezahlter Ausgleichsanspruch wurde auf Grund des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 nach der Fünftel-Regelung besteuert - statt mit dem bis 1998 geltenden halben Steuersatz.

Beachten Sie: Wegen der geänderten Geschäftsverteilung beim BFH hat sich das Aktenzeichen geändert. Es lautet jetzt XI R 86/03 und nicht mehr III R 63/03.

Unser Tipp: Wer in einer vergleichbaren Angelegenheit mit seinem Finanzamt im Streit liegt, sollte unter Berufung auf das BFH-Aktenzeichen XI R 86/03 "Ruhen des Verfahrens" beantragen und abwarten, wie der BFH entscheidet.

Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 1 | ID 97571