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01.03.2005 | Anlagevermittlung

Keine Aufklärung über Entgelte bei Immobilienkauf nöt

Wird eine Immobilie in einer mündlichen Beratung mit Berechnungsbeispielen vertrieben, muss der Verkäufer oder sein Repräsentant nicht ungefragt Entgelte und Provisionen für Marketing, Projektentwicklung etc. offenbaren. Dies gilt selbst dann, wenn der Anteil dieser Leistungen am Gesamtaufwand 15 Prozent übersteigt. Das hat der Bundesgerichtshof unterstrichen. Der Käufer habe im Urteilsfall insbesondere im Rahmen der individuellen Beratung nachfragen können. Dies sei nicht vergleichbar mit dem reinen prospektvermittelten Erwerb oder prospektgestützten Vertrieb, bei dem der Käufer keine weiteren Informationen erhalte. (Urteil vom 8.10.2004, Az: V ZR 18/04; Abruf-Nr.  042931 )

Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 4 | ID 97314