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26.05.2008 | Altersversorgung

Überversorgungsgrundsätze bei Unterstützungskasse

Die für Pensionsrückstellungen entwickelten „Überversorgungsgrundsätze“ gelten auch für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse.  

Hintergrund: Eine Pensionszusage einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) findet nur dann den Segen des Finanzamts, wenn die Versorgungsanwartschaft des GGf zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung höchstens 75 Prozent der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge ausmacht. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.6.2007, Az: VIII R 100/04) (Abruf-Nr. 073052)  

Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 3 | ID 119396