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01.06.2004 | Alterseinkünftegesetz

Wie Sie jetzt noch Steuervorteile für Kapitalauszahlungen sichern

von Erich Holzner, Produktmanagement-Privatkunden, Swisslife, München

Am 29. April 2004 hat der Bundestag das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) auf den Weg gebracht. Er erledigt damit den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen gegenüber Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beseitigen.

Schuss über das Ziel hinaus

Leider übernimmt die Bundesregierung aber auch die Vorschläge der Rürup-Kommission zur systematischen Umgestaltung der Besteuerung der Alterseinkünfte insgesamt. Diese gehen weit über den verfassungsgerichtlichen Auftrag hinaus: Knackpunkt ist der Wegfall der Steuerfreiheit der Sparanteilszinsen bei Kapitalauszahlungen aus Lebensversicherungen.

Der Bundesrat hat das Gesetz am 14. Mai abgelehnt und in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Damit besteht ein Fünkchen Hoffnung für Erleichterungen. Gleichwohl: Die bisherige Förderung der Lebensversicherung muss wohl ad acta gelegt werden.

Eine Detailanalyse lohnt wegen der zu erwartenden Änderungen noch nicht. Mit den grundsätzlichen Regelungen müssen Sie sich aber befassen, um für Ihre Kunden in 2004 noch zu retten, was zu retten ist. Daher stellen wir Ihnen zuerst das AltEinkG in kurzen Zügen vor. Danach erfahren Sie, welche Sicherungsstrategien Sie für Ihre Kunden in Betracht ziehen sollten.

Das AltEinkG in kurzen Zügen
Schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), den landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungswerken und einer noch zu entwickelnden "Rürup"-Rente unterliegen ab 2005 der Einkommensteuer. Die Anpassung erfolgt schrittweise.

  • Bei bereits laufenden Renten beginnt der steuerpflichtige Anteil in 2005 mit 50 Prozent. Der andere Teil bleibt steuerfrei.