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23.07.2010 | Agenturrecht

Eigenmächtige Postentnahme aus Konkurrenzbriefkasten

Gelegentlich kommt es vor, dass sich mehrere Agenturen eines Versicherers in einem Bürokomplex befinden. Nicht immer verläuft das Miteinander der konkurrierenden Vertreter reibungslos. Konflikte sind vorprogrammiert - und wenn es nur um die Postsendungen geht, die im Briefkasten der einen Agentur landen, aber für die andere Agentur bestimmt sind. In diesem Fall darf der Vertreter seine Post nicht eigenmächtig aus dem Briefkasten der Konkurrenzagentur fischen. Tut er es doch, darf der Versicherer dem Vertreter sogar ohne Abmahnung außerordentlich kündigen. Die Vertauensbasis sei derart gestört, dass selbst eine Abmahnung das Vertrauen nicht wieder herstellen könne, so das Landgericht Karlsruhe.  

Wichtig: Im Urteilsfall hatte der Konkurrent extra eine Videokamera installiert, die die Postentnahme dokumentierte und den Vertreter überführte. (Urteil vom 22.1.2010, Az: 6 O 302/08) (Abruf-Nr. 101874)  

Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 1 | ID 137332