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01.09.2004 | Agenturräume

Gericht definiert "klassische" Büroräume!

Fallen Agenturräume in den eigenen vier Wänden unter den Begriff "Arbeitszimmer" oder sind es "Büroräume"? Das Niedersächsische (FG) Finanzgericht hat die Räume eines Generalagentur-Inhabers als "Büroräume" qualifiziert. Folge: Die Betriebsausgaben sind voll abzugsfähig. Der Fall war wie folgt gelagert:

  • Der Generalagent nutzte in seinem eigengenutzen Einfamilienhaus zwei Büroräume, davon einen selbst.
  • Er stellte den anderen Raum seinen angestellten Mitarbeitern als Arbeitsplatz zur Verfügung.
  • Die Räume waren wie Büros möbliert. Ein Raum war mit einem Konferenztisch ausgestattet.
  • Die Mitarbeiter und der Generalagent führten in den Räumen regelmäßig Kundengespräche und Besprechungen.

    Die intensive Nutzung der Büroräume durch andere Personen ist nach Ansicht des FG untypisch für ein Arbeitszimmer. Sie spreche vielmehr für das Vorliegen von Büroräumen. (Rechtskräftiges Urteil vom 4.3.2004, Az: 3 K 10594/01; Abruf-Nr.  041941 )