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27.05.2011 | Agenturnachfolge

Nachfolge unter Abwägung von Chancen und Risiken richtig gestalten

von Rechtsanwalt Jürgen Evers, Blanke Meier Evers, Bremen

Bei der Agenturnachfolge stehen sich gegensätzliche Interessen gegenüber: Der scheidende Agenturinhaber wünscht einen Ausgleich vom Versicherer. Der Agenturnachfolger möchte die Agentur zu gleichen Konditionen weiterführen. Der Versicherer drängt darauf, die Ausgleichszahlung auf den Nachfolger abzuwälzen. Mit der Nachfolgevereinbarung und der förmlichen Umwandlung stehen in der Praxis zwei Möglichkeiten zur Verfügung, diese Interessen unter einen Hut zu bringen.  

Nachfolgevereinbarung

Ein Agenturnachfolger kann vertraglich im Rahmen einer Nachfolgevereinbarung in das Agenturverhältnis zwischen dem Versicherer und dem ausscheidenden Agenturinhaber eintreten.  

 

Rechtliche und wirtschaftliche Risiken

Die Nachfolgevereinbarung birgt aber rechtliche und wirtschaftliche Risiken für den Agenturinhaber und den Nachfolger:  

 

  • Der Ausgleichsanspruch des ausscheidenden Agenturinhabers nach § 89b Absatz 3 Nummer 3 Handelsgesetzbuch (HGB) ist ausgeschlossen.

 

Praxishinweis

Diese unangenehme Folge tritt bereits ein, wenn der Nachfolger im Wesentlichen die bisherige Agentur fortführt. Es ist nicht erforderlich, dass der Agenturnachfolger exakt den vorherigen Vertretervertrag übernimmt.