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01.01.2003 | 325-Euro-Jobs

So gelingt Ihnen als Arbeitgeber die Quadratur des Kreises

325-Euro-Jobs sollen einfach gestaltet sein, wenig Bürokratie verursachen und dem Mitarbeiter die Früchte seiner Arbeit steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen. Die Realität sieht anders aus: Einen 325-Euro-Job im Dschungel aus Gesetzen und Tarifverträgen in jeder Beziehung rechtssicher zu gestalten, das heißt die berühmte Quadratur des Kreises schaffen. Wir wollen Ihnen nachfolgend zeigen, wie Ihnen dies gelingen kann.

Nachweisgesetz bringt Schriftform durch die Hintertür

Wenn Sie ein Teilzeitarbeitsverhältnis - ausgestaltet als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (325-Euro-Job) - vereinbaren, müssen Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag schließen. Sie sollten es aber trotzdem tun: Denn mit einem Verzicht sparen Sie sich nicht nur keine Schreibarbeit, Sie müssen unter Umständen mehr regeln, als Ihnen lieb sein kann.

Grund dafür ist das "Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen" (Nachweisgesetz). Das fordert in §  2 Absatz 1, dass Sie als Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen,
  • die Niederschrift unterzeichnen und
  • dem Mitarbeiter aushändigen.
    Umfangreicher Pflichtenkatalog