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· Fachbeitrag · Urlaub

Tod des Arbeitnehmers und Abgeltung des Urlaubs

| Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers, haben dessen Erben Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs, den der Erblasser nicht genommen hat. Vor diesem Hintergrund vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung folgende Auffassung: Auch Zahlungen zur Abgeltung von Urlaubsansprüchen aus Anlass des Todes des Arbeitnehmers lösen Beitragspflicht in der Sozialversicherung aus (Spitzenorganisationen in der Sozialversicherung, Besprechungsergebnis vom 20.11.2019 [TOP 1], Abruf-Nr. 213667 ). |

Quelle: Ausgabe 03 / 2020 | Seite 4 | ID 46329118