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26.10.2016 · Fachbeitrag · Untervertreter

Unechter Untervertreter und Status – wer trägt das Risiko?

| Ein Leser hat eine Frage zum Beitrag „Vorsicht Beitragsfalle: Wenn Untervertreter abhängig beschäftigt sind“: Wie sieht es mit der Versicherungs- und Beitragspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung aus, wenn der Untervertreter einen eigenen HGB-Vertrag mit dem Versicherer hat und als Kundenbetreuer mit einem Teilbestand der Agentur arbeitet und organisatorisch dort integriert ist? Das Prüfverfahren abhängige Beschäftigung oder Selbstständigkeit müsste doch identisch sein. Die Frage ist nur, wer trägt das Risiko – der Versicherer oder die Agentur? |