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· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte

Rechengrößen und Grenzwertein der Sozialversicherung für das Jahr 2013

| Die Konjunktur hat 2012 weiter angezogen. Steigende Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für 2013 sind die Folge. Die gute Konjunktur hat aber auch die Beitragssätze in der Rentenversicherung sinken lassen. Ein Überblick, welche Werte seit dem 1. Januar 2013 gelten. |

Beitragsbemessungsgrenzen

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung ist 2013 in den alten und neuen Bundesländern gestiegen. Somit gelten seit dem 1. Januar 2013 folgende Grenzen:

 

  • Beitragsbemessungsgrenzen 2013

Alte

Bundesländer

Neue

Bundesländer

Arbeitslosenversicherung

  • jährlich

69.600 Euro

58.800 Euro

  • monatlich

5.800 Euro

4.900 Euro

Allgemeine Rentenversicherung

  • jährlich

69.600 Euro

58.800 Euro

  • monatlich

5.800 Euro

4.900 Euro

Knappschaftliche Rentenversicherung

  • jährlich

85.200 Euro

72.600 Euro

  • monatlich

7.100 Euro

6.050 Euro

Kranken- und Pflegeversicherung

  • jährlich

47.250 Euro

47.250 Euro

  • monatlich

3.937,50 Euro

3.937,50 Euro