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08.04.2015 · Fachbeitrag · Rentner

Hinzuverdienstgrenzen und Freibeträge für Hinterbliebenenrenten

| Zum 1. Juli werden die Renten etwas angehoben. Damit erhöhen sich für Rentner auch geringfügig die Hinzuverdienstgrenzen, bis zu denen keine Rentenkürzung eintritt, sowie die Freibeträge für Hinterbliebenenrenten. Waisen erhalten künftig unabhängig von den Einkommensverhältnissen die Halb- oder Vollwaisenrente in voller Höhe. |