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09.01.2013 · Fachbeitrag · Rentenversicherungspflicht

Handlungsbedarf bei Arbeitnehmern im Bereich 400,01 und 450 Euro?

| Ein Leser fragt: Versicherungsvertreter sind als Selbstständige mit einem Auftraggeber versicherungspflichtig, es sei denn sie haben einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt. Besteht hier für die Vertreter Handlungsbedarf, die bisher einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer im Bereich zwischen 400,01 und 450 Euro beschäftigt haben? |