16.02.2015 · Fachbeitrag · Personalmanagement
Wechsel in Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen
Das BAG hat seine bisherige Ansicht aufgegeben, nach der die Urlaubstage grundsätzlich umzurechnen waren, wenn sich die Anzahl der mit Arbeitspflicht belegten Tage verringerte.
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