29.02.2016 · Fachbeitrag · Personalmanagement
Unerlaubte Internet-Nutzung rechtfertigt fristlose Kündigung
Besteht der Verdacht, dass ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit auch für privates Internet-Surfen nutzt, darf der Arbeitgeber den Browserverlauf des Computers ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren. Dies hat das LAG Berlin-Brandenburg betont. Ein Beweisverwertungsverbot bestehe nicht, auch wenn es sich hier um personenbezogene Daten handle, in deren Kontrolle der Mitarbeiter nicht eingewilligt habe.
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