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· Fachbeitrag · Personalmanagement

Altersgrenzen in Arbeitsverträgen sind keine Diskriminierung

| Arbeits- und tarifvertragliche Altersgrenzen in Arbeitsverträgen verstoßen nach Ansicht des Arbeitsgerichts (ArbG) Bonn nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). |

 

Arbeits- und tarifvertragliche Altersgrenzen, die an das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenzen anknüpfen, seien nach dem AGG zulässig. Denn die Arbeitnehmer seien dann regelmäßig durch gesetzliche Rentenansprüche materiell abgesichert (ArbG Bonn, Urteil vom 2.10.2013, Az. 3 Ca 685/13; Abruf-Nr. 133404).

Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 4 | ID 42580052