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20.04.2017 · Nachricht · Personalmanagement

Ab 01.07. 2017 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen

| Ab 01.07.2017 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Damit erhöhen sich die auszahlbaren Beträge an Mitarbeiter, deren Gehalt gepfändet wurde. |