20.04.2017 · Nachricht · Personalmanagement
Ab 01.07. 2017 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen
Ab 01.07.2017 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Damit erhöhen sich die auszahlbaren Beträge an Mitarbeiter, deren Gehalt gepfändet wurde.
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