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· Nachricht · Mindestlohn

Mindestlohn von 9,19 Euro in Agenturen beachten

| Der Mindestlohn ist zum 01.01.2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro brutto pro Stunde gestiegen. 2020 wird er dann auf 9,35 Euro erhöht. Das betrifft auch die Vergütung von Mitarbeitern in Agenturen. |

 

Der Mindestlohnanspruch in Agenturen

Sie als Arbeitgeber erfüllen den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn im Jahr 2019, wenn die für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikation der in diesem Monat geleisteten Arbeitsstunden mit 9,19 Euro ergibt (z. B. BAG, Urteil vom 21.12.2016, Az. 5 AZR 374/16, Abruf-Nr. 194192). Für einen Vollzeitmitarbeiter heißt das:

 

  • Beispiel

Agenturinhaber A stellt einen Vollzeitmitarbeiter V zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden ein. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 173,33 Stunden (40 Wochenstunden x 13/3).

 

Leistet V entsprechend in einem Monat 173,33 Stunden, muss A dem V ein Gehalt in Höhe von 1.592,90 Euro (9,19 Euro x 173,33) zahlen, damit er dessen Mindestlohnanspruch wahrt.