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03.06.2019 · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung

Neuer Umlagesatz für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft

| Der Umlagesatz für die Umlage 2 (U2), die für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft erhoben wird, ist für geringfügig Beschäftigte zum 01.06.2019 von 0,24 Prozent auf 0,19 Prozent des Arbeitsentgelts gesunken. Der Erstattungssatz beträgt unverändert 100 Prozent. |