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21.06.2013 · Fachbeitrag · Dienstwagen

Bei Arbeitsunfähigkeit ist Dienstwagen nicht im Betrieb abzuliefern

Ihr Mitarbeiter ist während seiner Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet, einen Dienstwagen in der Agentur abzuliefern. Er muss ihn lediglich an seinem Wohnort an Sie als Arbeitgeber herausgeben, entschied das LAG Berlin-Brandenburg.