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13.02.2018 · Nachricht · Bausparen

(Teilweiser) Verzicht auf Abschlussgebühren durch Bausparkasse

| Üblicherweise verzichten Bausparkassen ganz oder teilweise auf ihre Abschlussgebühren, wenn Ihre Mitarbeiter Bausparverträge für sich oder ihre Angehörigen abschließen. In der Praxis stellt sich die Deutsche Rentenversicherung Bund auf den Standpunkt, dass der Verzicht auf die Abschlussgebühren bei Ihren Mitarbeitern beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellt. Ein Urteil des BSG kann hier helfen. |