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· Fachbeitrag · Agenturführung

Tod des früheren Agenturinhabers: Wie lange muss der Nachfolger Unterlagen aufbewahren?

von Rechtsanwalt Kai-Uwe Recker, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen, München

| Bei der Agenturnachfolge stellt sich in der Praxis folgende Frage: Wie lange muss der Agenturnachfolger die geschäftlichen Unterlagen und Ordner des früheren Agenturinhabers aufbewahren? Was gilt bei der Agenturnachfolge in der Familie im Erbfall? WVV beantwortet diese Fragen. |

 

Frage: Mein Vater hat seine Versicherungsagentur zum 01.01.2016 an mich übergeben und ging in den Ruhestand. Ich habe sämtliche Unterlagen übernommen. Nachdem mein Vater 2018 verstorben ist, stellt sich für mich nun die Frage, welche seiner geschäftlichen Unterlagen ich noch aufbewahren muss.

 

Antwort: Die Dauer der Aufbewahrung geschäftlicher Unterlagen orientiert sich am jeweiligen geschäftlichen Vorfall, nicht am eingetretenen Erbfall.