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14.01.2014 · Fachbeitrag · Agenturführung

Pauschale von 15 Euro für die Nacherstellung von Kontoauszügen

Eine Klausel in den AGB einer Bank, wonach für die Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug pauschal 15 Euro fällig werden, verstößt gegen § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB und ist daher unwirksam. Das hat der BGH festgestellt und der Bank aufgegeben, den Preis für einen nachträglichen Kontoauszug an ihren tatsächlichen Kosten zu orientieren.